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Digitaler Qualitätsreport der BZÄK: vier neue Themen
Der Qualitätsreport der Bundeszahnärztekammer wurde um vier Themenbereiche erweitert:nzahnärztliche Berufsanerkennung, fachzahnärztliche Weiterbildung, zahnmedizinische Prophylaxe und vulnerable Gruppen. Der digitale Qualitätsreport informiert über die Qualitätsinitiativen der (Landes)- Zahnärztekammern und Zahnarztpraxen vom Qualitäts- und Risikomanagement über Fortbildung und fachlichen Austausch bis hin zur Patientenberatung und zeigt den Mehrwert der Kammerarbeit.
(Quelle: BZÄK, Q-News, 15.04.2025)
Schäden durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen so hoch wie nie
Zum 8. Mal legte der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes seinen Bericht über die „Arbeit und Ergebnisse der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ vor. Mit mehr als 200 Millionen Euro erreichten die Schäden 2022/23 einen neuen Höchststand, so der GKV-SV. Allerdings konnten fast die Hälfte der offenen Forderungen in Höhe von rund 92 Millionen Euro gesichert werden. Dies sei ein erfreulicher Anstieg um 35 Prozent (2020/2021: 59 Millionen Euro). Das Geld konnte somit wieder für die Versorgung eingesetzt werden. Man wolle jetzt auf eine engere Zusammenarbeit der Kassen drängen und künftig auch KI einsetzen, um Fehlverhalten schneller zu erkennen.
Der 8. Fehlverhaltensbericht zeigt, dass grundsätzlich alle Leistungsbereiche der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von Fehlverhalten betroffen sind. Zu den Delikten gehören vor allem die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen (Luftbuchungen), die Abrechnung erbrachter Leistungen ohne vertragsgemäße Qualifikation, unzulässige Zusammenarbeit oder Urkundenfälschung. Die überwiegend externen Hinweise betreffen an erster Stelle die Pflegeversicherung (SGB XI), dicht gefolgt von der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V). Fast 50 Prozent aller externen Hinweise betrafen damit Delikte im Bereich der Pflege. Der Pflegebereich stehe mit einem Schaden von mehr als 62 Millionen Euro zum wiederholten Male im Brennpunkt des Fehlverhaltens, hier konnten lediglich 21 Millionen Euro gesichert werden.
In den vergangenen beiden Jahren hat vor allem die Zahl professionell gefälschter Papierrerezepte drastisch zugenommen. Kriminellen gelingt es dabei - trotz regelmäßiger Warnungen der Krankenkassen - immer öfter, gefälschte Verordnungen für besonders hochpreisige Arzneimittel (wie Ozempic oder Mounjaro, aber auch Schmerzmittel wie Fentanyl oder Tilidin) in Apotheken einzulösen, die dann zu Lasten der Kostenträger abgerechnet werden. Auch vergleichsweise wenige Fälle verursachten hier im Ergebnis hohe Schadenssummen. Die konsequente Nutzung des E-Rezepts dürfte diese Fälschungen in Zukunft allerdings deutlicherschweren, so der GKV-SV.
(Quelle: GKV-SV, Q-News, 15.04.2025)
Petition für Mindestlohn in der Dentalbranche
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) hat eine Online-Petition zum Mindestlohn in der Dentalbranche gestartet. Ziel ist es, für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) sowie angestellte Zahntechnikerinnen und Zahntechniker über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz einen Branchenmindestlohn von 17,50 Euro zu erreichen. Die Petition kann ab sofort unterzeichnet werden.
Trotz ihrer zentralen Rolle für die Mundgesundheit in Deutschland und einem hohen Verantwortungsgrad liegen die Gehälter für diese Fachkräfte nach drei- beziehungsweise dreieinhalbjähriger Ausbildung nach wie vor im Niedriglohnbereich. „Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit lag das mittlere monatliche Bruttoentgelt (Median) für vollzeitbeschäftigte ZFA im Jahr 2023 bei 2.521 Euro. Ein Viertel erhält weniger als 2.177 Euro in Vollzeit und somit 12,57 Euro pro Stunde. In den östlichen Bundesländern liegt der Median sogar nur zwischen 2.363 Euro in Brandenburg und 2.274 Euro in Thüringen“, so Hannelore König, vmf-Präsidentin. „Für das Zahntechnikhandwerk wird ein monatliches Vollzeitentgelt von 2.982 Euro angegeben. Wobei die geschlechtsbezogene Lohndifferenz mit 19,8 Prozent besonders hoch ist. Der Bruttostundenlohn von vollzeitbeschäftigten Zahntechnikerinnen betrug im Median 15,55 Euro pro Stunde. Die männlichen Kollegen erhielten 19,38 Euro.“
(Quelle: vmf, Q-News, 07.04.2025)
Attraktivere Arbeitsbedingungen wichtig
Um junge Menschen für eine Tätigkeit in der Gesundheitsversorgung zu gewinnen und Fachkräfte im Beruf zu halten, müssten die Arbeitsbedingungen attraktiv, insbesondere auch familienfreundlich ausgestaltet werden. Ausbildungs- und Studienkapazitäten müssten ausgebaut und angemessene Vergütungsstrukturen geschaffen werden, betonten die Verbände. Erforderlich sei zudem mehr Koordination und Kooperation in der Patientenversorgung. Eine stärkere interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen im Gesundheitswesen sowie eine sektorenübergreifende Vernetzung seien Voraussetzung dafür, die Qualität der medizinischen Versorgung zu erhalten und den Zugang zu erleichtern. Mit Blick auf die steigenden Krankenkassenbeiträge forderte das Bündnis Gesundheit, versicherungsfremde Leistungen, wie die Beitragszahlungen für Bürgergeldempfänger, über Steuern zu finanzieren.
(Quelle: Q-News, 07.04.2025)
Gemeinsames Forderungspapier der Gesundheitsberufe
Die Reaktionen auf das Arbeitspapier fallen in der Ärzte- und Zahnärzteschaft konstruktivkritisch aus. Am 27. März haben mehr als 40 Verbände und Organisationen aus dem Gesundheitswesen, darunter auch der Zahnärzteschaft, auf einem Treffen in Berlin an die Unterhändler der Koalitionsverhandlungen appelliert, die Sicherung und die Fortentwicklung der Gesundheitsversorgung in Deutschland angemessen und verbindlich im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen. Sie wiederholten dabei auch ihre bereits vor und nach den Wahlen erhobenen Forderungen. Das Bündnis Gesundheit, dem unter anderem Vertreter der Pflege- und Sozialberufe, der Assistenzberufe, der Psychotherapeutenschaft, der Apothekerschaft, der Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie der Heilmittelerbringer angehören, sprach sich entschieden dafür aus, diese Herausforderungen mit der notwendigen Dringlichkeit und Weitsicht anzugehen.
Die im Bündnis Gesundheit zusammengeschlossenen Vertreterinnen und Vertreter von mehr als sechs Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen warnten: Deutschland steuere aufeine doppelte demografische Krise zu. Das Durchschnittsalter und der Behandlungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger steige. Gleichzeitig würden in den kommenden Jahren viele Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden, ohne dass ihre Arbeitskraft durch ausreichend Nachwuchs ersetzt werden könne. Die Fachkräfteförderung, der Ausbau von patientengerechten Versorgungsstrukturen, die Stärkung einer präventionsorientierten Versorgung sowie eine sichere und nachhaltige Finanzierung von Gesundheitsleistungen gehörten deshalb dringend auf die Prioritätenliste der neuen Bundesregierung.
(Quelle: Q-News, 01.04.2025)
iMVZ-Regulierungsgesetz und ePA
Mehrere andere Punkte werden die Zahnärzteschaft eher indirekt betreffen. Explizit aufgenommen ist eine Regelung zu den investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren – gegen den die einschlägigen Verbände bereits Sturm laufen. Im Papier heißt es: „Wir erlassen ein iMVZ-Regulierungsgesetz.“ Auch hinsichtlich der schon angekündigten, aber noch nicht umgesetzten Bagatellgrenze von 300 Euro bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden die Zahnärzte dabei sein wollen. Die elektronische Patientenakte soll sukzessive noch 2025 ausgerollt werden. Und auch von der angekündigten Entbürokratisierung sollten die Zahnärzte profitieren können.
Um die Verwaltungskosten der Krankenkassen zu reduzieren, sollen diese gemeinsame Strukuren entwickeln und sollen die Gehälter dort künftig an die bei den niedergelassenen Leistungserbringern, Kliniken etc. angepasst werden, ein Maßstab soll der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes sein. Ob das tatsächlich kommen wird, bleibt abzuwarten. Krankenkassen hatten in den vergangenen Jahren massiv Fachpersonal aus Arzt- und Zahnarztpraxen mit hohen Gehältern abgeworben und damit auch Lücken in der Versorgung gerissen. Sollte dieses Vorhaben realisiert werden, dürfte es wieder Streit geben, inwieweit das für die ärztlichen und zahnärztlichen Körperschaften ebenso gilt – im Papier heißt es: „alle sozialversicherungsrechtlichen oder selbstverwaltenden Körperschaften des öffentlichen Rechts im Gesundheitswesen, die aus dem Beitragsaufkommen finanziert werden“, sollen unter diese Regelungen fallen.
(Quelle: Q-News, 01.04.2025)
Weniger Bürokratie, Bedarfsplanung bei den Ländern
Arbeitspapier zu Gesundheit und Pflege mit vielen Absichtserklärungen – erste Reaktionen: auch in der SPD-Parteizentrale, dem Willi-Brandt-Haus in Berlin, laufen die Verhandlungen für eine künftige schwarz-rote Regierungskoalition.
Gegenfinanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln, mehr Patientensteuerung, mehr Termine beim Facharzt, Sondergeld für Krankenhäuser, Entbürokratisierung,
Notfallreform, Versorgungssteuerung, Pflege etc. pp. – die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege in den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD hat eine lange und teure Liste abgearbeitet. Was davon final in den Koalitionsvertrag eingehen wird, verhandeln nun die Parteispitzen.
Für die Zahnärzteschaft haben die Verhandlungspartner in der Gruppe genau einen Satz übrig – im Absatz über die stärkere Versorgungssteuerung. „Wir stärken die Länderbeteiligung in den Zulassungsausschüssen über eine ausschlaggebende Stimme und ermöglichen eine kleinteiligere Bedarfsplanung. Wir schaffen einen Fairnessausgleich zwischen über- und unterversorgten Gebieten: Wir entbudgetieren die Fachärzte in unterversorgten Gebieten. Dort können universitäre Lehrpraxen vereinfacht ausgebracht werden. Außerdem gibt es in (drohend) unterversorgten Gebieten Zuschläge zum, in überversorgten Gebieten (>120 Prozent) Abschläge vom Honorar. Dabei definieren wir auch den Versorgungsauftrag und ermöglichen den Ländern, die Bedarfsplanung für Zahnärzte selbst vorzunehmen.“
(Quelle: Q-News, 01.04.2025)
Erster Warnstreik von ZFA geplant
Vmf will vor nächster Tarifverhandlung ein Zeichen setzen – Kundgebung am 5. März 2025 in Hamburg
Nach dem bundesweiten Streik der Tiermedizinischen Fachangestellten am vergangenen Freitag ruft der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) nun erstmals auch die Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) sowie Auszubildende und Fortgebildete im Beruf auf, ihre Arbeit am 5. März niederzulegen.
„Jetzt Bewegung in die Verhandlungen bringen“
Hannelore König, vmf-Präsidentin erklärt dazu: „Seit November verhandeln wir mit der Arbeitgeberseite AAZ. In der zweiten Verhandlungsrunde am 11. Dezember 2024 hatten wir bereits nach langem Ringen einen Kompromiss erzielt. Dieser wurde von der großen Tarifkommission der Zahnärzteschaft aber kurz vor Weihnachten wieder zurückgezogen.
Ähnlich den Tierärzten scheint im Moment die Verhandlungsbereitschaft auf dem Nullpunkt angelangt zu sein. Vor der nächsten Runde am 10. März müssen wir deshalb jetzt Bewegung in die Verhandlungen bringen.“
ZFA sollen bundesweit ein Zeichen setzen
Einigkeit signalisierte die Arbeitgeberseite bisher bei den Ausbildungsvergütungen. Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im vmf erklärt dazu: „Was nützt den Auszubildenden eine verbesserte Vergütung, wenn sie nach ihrer dreijährigen Ausbildung mit ihrem Gehalt ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren können? Und was wird aus den Kolleginnen und Kollegen in den Zahnarztpraxen, die diesen Beruf erlernt, sich fortgebildet haben und Perspektiven für sich suchen? Das Arbeitgeberangebot liegt nach der Ausbildung bei derzeit 2.500 Euro brutto und damit unterhalb der Niedriglohnschwelle von 2023. Damit können wir uns nicht zufriedengeben und fordern die ZFA auf, mit diesem Warnstreik bundesweit ein Zeichen zu setzen.“
Kundgebung in Hamburg ab 13.30 Uhr
Die zentrale Kundgebung findet am 5. März ab 13.30 Uhr auf dem Ida-Ehre-Platz in Hamburg statt. Bundesweit arbeiten rund 217.000 Zahnmedizinische Fachangestellte und Auszubildende in diesem Beruf.
(Quelle: Q-News, 01.03.2025)
Zur Künstlichen Intelligenz, KI - Prof. Dr. F. Schwendicke, LMU-München
Künstliche Intelligenz ist in aller Munde – aber was bedeutet das für die Praxis?
Wie funktioniert diese Technologie, wo sind ihre Grenzen – was muss der Zahnarzt wissen und kritisch hinterfragen – und wie sind die bereits auf dem Markt befindlichen Anwendungen zu bewerten? Das Webinar wird diese Aspekte beleuchten und die Anwendung von KI in der Zahnmedizin einordnen.
Themenschwerpunkte
- Was ist künstliche Intelligenz?
- Möglichkeiten und Grenzen von KI
- Chancen in der Zahnmedizin
- Einsatz von KI in der Zahnarztpraxis: Was geht bereits und was ist Zukunftsmusik?
(Quelle: Q-News, 01.01.2025)
Zahnärztliche Existenzgründungen
Kaufpreise 2023 leicht gestiegen – Übernahme einer Praxis am häufigsten. Die meisten Zahnärztinnen und Zahnärzte lassen sich nieder, indem sie eine Praxis übernehmen.
Das erfordert meistens neue Anschaffungen und Umbauten. Die Investitionen dafür lagen im Jahr 2023 im Schnitt bei 216.000 Euro, so dass diese Art von Niederlassung samt Kaufpreis 463.000 Euro kostete.
Mehr Zahlen und Fakten verfügbar,
(Quelle: ApoBank-News, 01.01.2025)